Archiv für Januar, 2009

Der neue Porsche 911 GT3

Straßensportler mit Renn-Ambitionen

Porsche ergänzt die zweite Generation der Baureihe 911 um ein weiteres Modell: Der neue 911 GT3 präsentiert sich nochmals stärker, schneller und präziser als sein Vorgänger. In die Entwicklung des sportlichsten Straßen-Elfers mit Saugmotor flossen dabei zahlreiche Erkenntnisse aus dem Motorsport ein. Seine Weltpremiere feiert der neue 911 GT3 am 3. März auf dem Genfer Automobilsalon. Der europaweite Verkauf beginnt im Mai.

Vor allem in seinen beiden Kerneigenschaften hat sich der 911 GT3 weiterentwickelt: Leistung und Fahrdynamik. 435 PS (320 kW) gibt der bewährte Sechszylinder- Saugmotor jetzt ab, ein Plus von 20 PS gegenüber dem Vorgängermodell. Im Wesentlichen ist dies das Resultat einer Hubraumerhöhung um 200 Kubikzentimeter auf 3,8 Liter sowie des verbesserten Gaswechsels: Nicht nur die Einlass-, sondern erstmals auch die Auslassnockenwellen sind jetzt nach dem VarioCam-System verstellbar.

Zudem bietet die Kraftkur des Boxermotors einen besonders im Alltagsbetrieb spürbaren Drehmomentzuwachs im mittleren Drehzahlbereich. Auch bei den Fahrleistungen legt der neue GT3 nochmals zu: Die Beschleunigung von 0 auf 100 km/h absolviert er in 4,1 Sekunden, Tempo 160 erreicht er aus dem Stand in 8,2 Sekunden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 312 km/h.

Der Euro-Grundpreis für den neuen GT3 beträgt 98.100 Euro, in Deutschland wird er inklusive Mehrwertsteuer und länderspezifischer Ausstattung für 116.947 Euro angeboten. In den USA steht der GT3 ab Oktober für 112.200 Dollar (MSRP ohne Steuern) bei den Händlern.

 

 

© www.KFZ.de 30012009

Prost ohne Panik

Keine Gefahr

Die Großen müssen zusammenhalten. Douglas Adams war großer Schriftsteller, Alain Prost als vierfacher Weltmeister ein großer Rennfahrer. Beide scheinen sich ein Motto zu teilen: “Keine Panik!”
So sieht Prost keinen Grund, wegen der Finanzkrise und dem Honda-Ausstieg in Panik zu verfallen. “Ich bevorzuge Leute, die sagen: denen war nicht, nicht hören wir auf. Abgesehen von Honda gibt es glaube ich keine Panik”, wird er von der Associated Presszitiert.In der F1 müssten alle Teams ihre Budgets reduzieren, da sie in den vergangenen zehn Jahren Geld verschwendet hätten. Diese Tage seien nun vorbei, ebenso wie die goldene Zeit der F1, in der er als Fahrer unterwegs war.

“Es gibt weniger Überholmanöver und mehr Strategie”, so Prost. “Alles passiert an der Boxenmauer.” Zu seiner Zeit hätten die Fahrer noch auf die Bremsen und Getriebe achten und den Spritverbrauch kontrollieren müssen. Jetzt werde alles durch die Startaufstellung bestimmt.

Doch es ist nicht alles schlecht an der Gegenwart. “Heute verdiene ich mehr Geld, aber bin weniger an der F1 interessiert”, sagte er. Und: “Ich fuhr im goldenen Zeitalter, damals gab es aber Unfälle und Tote. Heute fahren die Piloten in einem goldenen Zeitalter der Sicherheit.”

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Foto: Sutton

© www.KFZ.de 29012009

Williams und Toyota in der Kritik

Illegale Autos?

Die neuen Autos der Generation 2009 haben gerade einmal ihre erste Testwoche hinter sich, schon häufen sich die Beschwerden über mögliche nicht regelkonforme Teile an den Autos. So sollen laut dem Magazin Autosport mehrere Teams die Legalität des Diffusors an den neuen Autos von Williams und Toyota in Frage stellen.
“Sie sind sicherlich interessant”, bestätigte Pat Symonds, der jedoch keine Aussage über die Legalität der Teile machen wollte. “Das ist eine Aufgabe der FIA. Wir werden sie darum bitten.” Noch sei das allerdings nicht geschehen. Sowohl am Toyota TF109 als auch am Williams FW31 soll der Diffusor die maximale Höhe von 175 mm überschreiten. Erzielt wird dieser Effekt durch die aerodynamische Form der Heckcrash-Strukturen.

Die betroffenen Teams glauben fest, dass sich ihre Autos innerhalb des Reglements bewegen. Zudem besteht bei den Testfahrten kein Zwang, das Reglement einzuhalten. Erst beim Auftaktrennen in Melbourne müssen die Autos den Regeln entsprechen.

Bereits nach dem Debüt des neuen Ferrari F60 meldeten sich einige Beobachter zu Wort und meinten, dass das frei liegende Auspuffendrohr des roten Renners illegal sei. Die Konkurrenz nahm das gelassen hin. Sie sah es als eine erste, provisorische Version an, die bis Melbourne sich noch überarbeitet werde.

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Foto: Sutton

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VW Scirocco von ABT

Aufgepeppter Wüstenwind

Als der Ur-Scirocco vor einem Vierteljahrhundert debüttierte, wurde er sofort zum Erfolg, denn das schicke, kompakte Coupé war etwas Besonderes. Jetzt hat sich ABT, der promineteste Veredler von Fahrzeugen des VW-Konzerns, mit dem neuen Scirocco beschäftigt. Das Ergebnis: Drei Motoren werden von den Allgäuern dank ABT POWER leistungsgesteigert, und alle sorgen dann für Vortrieb, der zur dynamischen Optik passt. Der 2.0 TSI bringt statt 200 PS (147 kW) sportliche 240 PS (177 kW) auf die Straße, das gleichgroße Dieselaggregat kommt nun auf 170 PS oder 125 kW (Serie: 140 PS/103kW).

Besonders interessant ist der durchzugsstarke, aber in puncto Kraftstoffverbrauch sparsame 1.4 TSI, der es serienmäßig auf 160 PS (118 kW) bringt. Bei ABT liegen nun 200 PS (147 kW) an. So erreicht der Motor die Leistungswerte des größeren Serientriebwerks (2.0 TSI), zeigt sich aber deutlich weniger durstig.

 

Damit das Power-Plus Fahrspaß ermöglicht und im Verkehrsalltag auch sicher umgesetzt werden kann, bietet ABT Sportsline für den Scirocco sowohl die kraftvoll zupackende ABT Bremsanlage als auch ABT Gewinde-Sportfahrwerk und ABT Fahrwerksfedern an. 

Das Komplettpaket für 5.990 € enthält den Frontschürzenaufsatz, Seitenleisten, das Heckschürzenset, den Heckschürzenaufsatz, den extravaganten, weil schräg angeordneten 4-Rohr-Endschalldämpfer sowie ein Komplettradset mit AR-Felgen in 19 Zoll und dazu passender Sportbereifung. Zudem ist auch das BR-Rad – in Größen von 18 bis 20 Zoll – für den ABT Scirocco erhältlich.

 

© www.KFZ.de 29012009

Download und Infos

Alles rund um die Abwrackprämie

 

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen. Ab sofort können deshalb beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anträge auf Gewährung der Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro gestellt werden. Die Richtlinie steht auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Antragstellung sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Punkte zu beachten:Antragsberechtigter

Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.Antragsformular

Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks zu stellen. Dieser Antragsvordruck kann direkt hier heruntergeladen werden.Einreichung der Antragsunterlagen beim BAFA

Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Antragsvordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch einen Händler eingereicht werden. Der Antrag muss allerdings in jedem Fall durch den Antragsberechtigten unterschrieben sein. Eine Bescheidung erfolgt nur gegenüber dem Antragsberechtigten. Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.Vollständigkeit des Antrags

Der Antrag kann nur zusammen mit allen vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Unvollständige Anträge können an den Antragsteller/die Antragstellerin zur Vervollständigung zurückgeschickt werden.Nachweise

Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen ‘Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Nur Anträge mit diesen Unterlagen sind vollständig und können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden.Auszahlung

Eine Auszahlung der bewilligten Zuwendung kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen. Dies wird voraussichtlich nicht vor März 2009 der Fall sein. Die vorgesehenen Finanzmittel für die Verteilung der Zuwendungen betragen insgesamt 1,5 Milliarden Euro und stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel und erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge (Windhundverfahren) im BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.Altfahrzeug

Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln. Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb aufgeführte Datum. Eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe finden Sie auf der Internetseite der GESA. In dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular muss durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs durch Unterschrift und Stempel bestätigt sein, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird. Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein. Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.Neufahrzeug

Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 30 346 465 470